Die Kernpunkte des Bundesdatenschutzgesetzes


Pflichten aller verantwortlichen Stellen:


Pflicht für alle verantwortlichen Stellen, bei denen mehr als 9 Personen Umgang mit personenbezogenen Daten haben oder deren Verarbeitungen einer Vorabkontrolle unterliegen oder die personenbezogene Daten zum Zweck der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung erheben, verarbeiten oder nutzen: